Conditions of sale

The acceptance of orders shall only take place based on the following conditions. Placement of an order deems these conditions as accepted.

1. Price
Verbal and written quotations will only become binding on confirmation. Where no specific price has been laid down the list price of the supplier will apply.

2. Copyright
The customer declares to own all rights (ownership, copyright etc.) on the appliance, part or layout on which work is being carried out for him. He will take on any commensurate damages which may occur due to wrongful duplication.

3. Delivery
a) Where a customer has arranged to pick up the goods himself, these will be duly handed out on receipt of a corresponding order. No liability will be taken if the goods are transferred to a third party who should not have received the goods.
b) Delivery will take place at the customers expense. This cost being charged on each delivery. Packaging charges will be kept to a minimum.
c) The supplier will endevour to keep prearanged delivery dates.
d) With respect to the manufacturing of prototype or test boards for technical reasons we must reserve the right to under deliver by 50%. On orders of over 10 boards, over and under deliverys shall be as industry standard practice allows and and will not permit complaint or the right to refuse the goods.

4. Goods in Transit
Once the goods leave our office the customer is liable for any loss or damage of the same while in transit.

5. Guarantee
a) Despite the greatest care certain allowances must be reserved at all times for the quality of materials, the finish etc. On work to scale exact measurements will be used. Large discrepancies that occur due to shrinkage or warping of materials will be reserved. For changes occuring after delivery through outside influences i.e. fair wear and tear responsibility will only be accepted where these problems were caused as a direct result of poor workmanship. In the event of goods being rejected due to material or labour faults a complimentary replacement shall be supplied. Under no circumstances will the supplier be liable for consequential loss or damage. With regard to merchandising guarantee of supplier will apply.
b) Delivery of artworks or data will be covered as in 5a) above. The customer must check that all artwork drill/route files delivered are complete and correct. The manufacture of the PCB will always be carried out at the customers own risk. There will be no liablity on the part of the supplier for incorrect PCBs.
c) On receipt of complaints as agreed the supplier has the right to correct any damage, offer a replacement or credit the amount deemed reasonable. Further claims will be rejected. Replacement goods will be delivered in a standard lead time.
d) The supplier will not acknowledge complaints where goods have been altered in any way unless permission to do so has been received in writing.

6. Complaints
Complaints will only be accepted when submitted in writing immediately on, or at the latest 8 days after receipt of the ordered goods.

7. Reservation of Ownership
Property of the goods shall not pass until payment in full has been received.

8. Payment
Invoices are payable on receipt of goods where no other arrangement has been made.

9. Legal Autonomy
The contract shall be binding under the governing laws of the country of the supplier.

10. General
If any provision of these conditions is unenforceable then the validity of the remainder of the conditions shall not be affected.

BEST electronic GbR


   

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Annahme von Aufträgen erfolgt nur aufgrund nachstehender Bedingungen. Auftragserteilung gilt als Anerkennung unserer Lieferungs- und Geschäftsbedingungen.

1. Preise
Mündliche und schriftliche Preisangebote werden erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung verbindlich. Mangels besonderer Preisvereinbarung gelten unsere aktuellen Listenpreise.

 2. Rechte an Gegenständen des Bestellers
Der Besteller erklärt, alle erforderlichen Rechte (Eigentums-, Urheberrecht etc.) an den für ihn zu bearbeitenden Geräten, Teilen oder Layouts ("Gegenstände") zu besitzen und trägt deshalb allein die Verantwortung für etwaigen Rechtsverletzungen. Der Besteller stellt uns von allen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Rechten im Zusammenhang mit von ihm gelieferten Gegenständen frei.

3. Lieferung
a) Der Versand erfolgt unfrei auf Gefahr des Bestellers. Verpackung wird billigst berechnet. Falls vom Besteller nicht schriftlich festgelegt, wird die Versandart von uns frei gewählt. Durch den Versand verspätete Lieferungen berechtigen nicht zu Beanstandungen, Annahmeverweigerungen oder Rechnungskürzungen, selbst wenn die Fertigung oder Lieferung mit Eilzuschlägen bestellt wurde.
b) Falls abweichend von a) Abholung durch den Besteller vereinbart ist, erfolgt die Aushändigung von Originalen und Waren ohne Prüfung der Berechtigung des Abholers gegen Vorlage der bei der Bestellung auf Wunsch zu erteilenden Abholscheins. Ansprüche aus der Aushändigung an einen Nichtberechtigten können nicht abgeleitet werden.
c) Vereinbarte Lieferzeiten werden nach bester Möglichkeit eingehalten. Lieferzeitüberschreitungen oder verspätete Lieferung berechtigen den Besteller nicht zu Rücktritt vom Vertrag oder zur Annahmeverweigerung.
d) Bei der Muster- oder Prototypen-Herstellung (wie z.B. im POOL Verfahren) muss aus technischen Gründen eine Unterlieferung von bis zu 50% vorbehalten bleiben. Bei Stückzahlen ab 10 Stück sind geringfügige Mehr- oder Minderlieferungen branchenüblich und berechtigen nicht zu Beanstandungen oder zu Annahmeverweigerungen.

4. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Ware unser Haus verlässt.

5. Gewährleistung
a) Auch bei größter Sorgfalt können geringfügige Abweichungen hinsichtlich der Materialqualität, der Tönung und dgl. auftreten, die deshalb vorbehalten werden müssen. Bei maßstäblichen Arbeiten wird Gewähr für genaue Einstellung übernommen. Maßdifferenzen, die durch Schrumpfung oder Dehnung der verwendeten Materialien entstehen, bleiben vorbehalten. Für Veränderungen, die nachträglich durch äußere Einflüsse (Witterung, Licht, Feuchtigkeit und dgl.) eintreten, wird nur insoweit gehaftet, als diese durch unsachgemäße Arbeit verschuldet sind. Für Arbeiten, die infolge Material- oder Bearbeitungsfehler unbrauchbar sind, wird kostenloser Ersatz geliefert. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
b) Die Herstellung der Leiterplatten oder Schablonen erfolgt immer auf Gefahr des Auftraggebers. Schadensersatzansprüche aufgrund von fehlerhaften Leiterplatten oder Schablonen sind außer bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder grobem Verschulden ausgeschlossen.
c) Bei berechtigten Reklamationen steht es uns frei, die gelieferte Ware nachzuarbeiten oder Ersatz zu liefern. Ersatzlieferungen erfolgen immer in normaler Lieferzeit. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Besteller nach seiner Wahl mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
d) Unsere Pflicht zur Reklamationsanerkennung entfällt bei jeder auch nur teilweisen Weiterverarbeitung der gelieferten Ware ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung, außer der behauptete Mangel könnte durch die Weiterverarbeitung nicht entstanden sein.

6. Mängelrüge
Offensichtliche Mängel werden nur berücksichtigt, wenn sie sofort, spätestens aber innerhalb acht Tagen, nach Lieferung schriftlich gerügt werden.

7. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher, uns gegenüber dem Besteller zustehenden Forderungen, unser Eigentum. Werden die gelieferten Waren mit anderen Waren verbunden, setzt sich der Eigentumsvorbehalt an der neu geschaffenen Sache fort.

8. Zahlung
Rechnungen sind zahlbar sofort nach Erhalt der Ware ohne jeden Abzug, sofern nicht andere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart sind.

9. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit der Besteller Kaufmann ist oder seinen Sitz im Ausland hat, unser Firmensitz.

10. Unwirksamkeit
Sind einzelne Bestimmungen dieser Lieferungs- und Geschäftsbedingungen unwirksam, bleiben der Vertrag und diese Bedingungen im übrigen wirksam. Zum Ersatz der unwirksamen Bestimmungen werden Regelungen getroffen, die dem gewünschten Zweck möglichst nahe kommen.

BEST electronic GbR